Kanzlei
Diktiergerät in der Kanzlei: § 43e BRAO, Diktat-Workflow und KI-Protokoll für Anwältinnen und Anwälte
Von Thomas Hoiboom · Stand 13.10.2026
Kurz gesagt
Für Anwältinnen und Anwälte entscheidet § 43e BRAO über jeden Diktier- und Transkriptionsdienst: Vertrag in Textform, Verschwiegenheitsverpflichtung mit Belehrung über § 203 StGB, geregelte Unterauftragnehmer, ausländische Anbieter nur bei vergleichbarem Schutz und Einwilligung des Mandanten, wenn der Dienst einem einzelnen Mandat dient. Der klassische Workflow mit SpeechMike, Digta 7 oder DS-9100 und juristischer Spracherkennung erfüllt das; Mandantengespräche dürfen nur mit Einverständnis aufgezeichnet werden.
§ 43e BRAO im Wortlaut: Was der Vertrag mit dem Dienstleister enthalten muss
Für Anwältinnen und Anwälte regelt § 43e BRAO ausdrücklich, unter welchen Bedingungen ein Dienstleister Mandatsgeheimnisse erfahren darf. Absatz 1 Satz 1: „Der Rechtsanwalt darf Dienstleistern den Zugang zu Tatsachen eröffnen, auf die sich die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gemäß § 43a Absatz 2 Satz 1 bezieht, soweit dies für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich ist.“ Absatz 2 verpflichtet dich, „den Dienstleister sorgfältig auszuwählen“.
Absatz 3 macht die Form und den Inhalt des Vertrags zur Pflicht: „Der Vertrag mit dem Dienstleister bedarf der Textform. In ihm ist 1. der Dienstleister unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, 2. der Dienstleister zu verpflichten, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, und 3. festzulegen, ob der Dienstleister befugt ist, weitere Personen zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen; für diesen Fall ist dem Dienstleister aufzuerlegen, diese Personen in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten.“
Absatz 4 betrifft das Ausland: Zugang darf ein Dienstleister dort „nur dann“ erhalten, „wenn der dort bestehende Schutz der Geheimnisse dem Schutz im Inland vergleichbar ist, es sei denn, dass der Schutz der Geheimnisse dies nicht gebietet“. Absatz 5 verlangt für Dienstleistungen, „die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen“, die Einwilligung des Mandanten. Absatz 8 stellt klar: „Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.“ Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO kommt also hinzu, er ersetzt den § 43e-Vertrag nicht. Was dahinter steht, erklärt Berufsgeheimnis und Diktat; der Strafrahmen ergibt sich aus § 203 Abs. 1 und Abs. 4 StGB.
Der klassische Diktat-Workflow: Gerät, Schreibkraft, Spracherkennung
Der Kanzleialltag kennt das Diktat seit Jahrzehnten, und die Hersteller aus diesem Umfeld haben ihre Produkte um die Anforderungen des Berufsrechts herum gebaut: verschlüsselte Dateiformate, PIN-Schutz auf dem Gerät, Autoren-IDs, Übergabe an eine Schreibkraft oder an eine Spracherkennung mit juristischem Vokabular. Die Tabelle zeigt, was die Hersteller veröffentlichen. Auffällig: Bei den Geräten selbst nennt kein Hersteller einen Preis für Deutschland, bei der Software nur Philips SpeechLive.
| Baustein | Rolle | Preis laut Hersteller | Was der Hersteller zu Schutz und Verarbeitung sagt |
|---|---|---|---|
| Philips SpeechLive | Cloud-Workflow: Diktat vom SpeechMike, Smartphone oder Browser an Schreibkraft oder Spracherkennung | Workflow Basic 10,90 €, Pro 14,50 € je Nutzer und Monat netto; Spracherkennung 24,90 €; Legal AI Assistant 49,00 € (Einführungspreis 2026, ab 2027 68,80 €); Legal-Spracherkennung 39,40 €; 14 Tage Test | „DSGVO-Konformität, MFA, lokales Hosting“; Rechenzentrum auf der Preisseite nicht genannt |
| DictaNet (Jurasoft) | Diktatverwaltung und Spracherkennung auf Basis von Nuance Dragon, optimiert für RA-MICRO | nicht veröffentlicht; 30 Tage kostenlos | lokale Installation („5 GB frei“); „Juristisches Vokabular mit über 30.000 Fachbegriffen (Deutsch und Englisch)“; Dragon-Versionen 13 bis 16 |
| Dragon Legal v16 / Legal Anywhere | Spracherkennung mit juristischem Vokabular (Windows) bzw. als Cloud-Dienst | nicht veröffentlicht (Kontaktformular) | Training „mit mehr als 400 Millionen Wörtern aus Rechtsdokumenten“ (Anbieterangabe); Windows 11; Hosting-Standort der Anywhere-Variante nicht genannt |
| Grundig Digta 7 | Profi-Diktiergerät aus Nürnberg mit DigtaSoft One | „Preis anfragen“ | DSS/DSS Pro, Diktatverschlüsselung 128/256 Bit, PIN/PUK; bis 25 Stunden Betrieb; Spracherkennung „im DigtaSoft Netzwerk“ oder über Drittsoftware, keine Cloud-KI |
| OM System DS-9100 | Profi-Diktiergerät mit ODMS Cloud | DE-Preis nicht veröffentlicht | verschlüsseltes DSS mit 256-Bit-AES und vierstelliger PIN; bis 56 Stunden je Ladung; ODMS Cloud Speech Recognition „powered by Microsoft Azure AI“, Deutsch gelistet, Rechenzentrum nicht genannt; ODMS R8 On-Premise mit Dragon |
| Philips SpeechMike Ambient PSM5000 | Tragbares Mikrofon mit Ambient-KI, auch für „juristische Dokumentation“ | UVP nicht veröffentlicht | Vier-Mikrofon-Array, bis 10 Stunden, verschlüsseltes Bluetooth LE mit Passkey; Partnerplattformen SpeechLive und Dragon; Verarbeitungsort nicht genannt |
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Preise laut Herstellershop bzw. offizieller Preisseite, Stand 13.10.2026, in der Währung des Anbieters. Preise ohne Gewähr. Alle Kanzleipreise sind Nettopreise.
Die Preisangaben von SpeechLive erlauben eine Beispielrechnung: Workflow Pro mit Spracherkennung kostet 39,40 € je Nutzer und Monat netto, der Legal AI Assistant 49,00 € als Einführungspreis. Enthaltene Spracherkennungsminuten je Plan nennt die Preisseite nicht. Für Dragon Legal, DictaNet und die Geräte von Grundig und OM System gibt es nur Händlerangebote, die wir nicht als Herstellerpreis ausgeben. Eine Übersicht der Profigeräte ohne Cloud-Zwang steht auf Klassische Diktiergeräte.
Lokal oder Cloud: Was § 43e Abs. 4 BRAO für ausländische Anbieter bedeutet
Dragon Professional v16 und Dragon Legal v16 laufen laut Nuance lokal auf dem Windows-Rechner, DictaNet ebenso; das Mandatsgeheimnis verlässt die Kanzlei nicht. Dragon Legal Anywhere, ODMS Cloud und SpeechLive verarbeiten in der Cloud. Nuance schreibt zu den Anywhere-Produkten, sie könnten „in sicheren Rechenzentren gehostet werden“, nennt aber weder Hoster noch Standort; OM System nennt „Microsoft Azure AI“ ohne Region; Philips nennt „lokales Hosting“ ohne Ort. Für die Prüfung nach Absatz 4 brauchst du den Standort schriftlich, und zwar den der Spracherkennung, nicht nur den des Dateispeichers.
Consumer-KI-Recorder sind hier noch weiter entfernt. PLAUD nennt Rechenzentren in den USA, Frankfurt, Singapur und Japan und auf einer anderen eigenen Seite ausschließlich US-Server; soundcore und HiDock nennen keine Region. Ob der Schutz dort „dem Schutz im Inland vergleichbar“ ist, kannst du mit diesen Angaben nicht beurteilen. Die Hintergründe zu Drittlandtransfer und Angemessenheitsbeschluss stehen auf KI-Transkription und Datenschutz.
Mandantengespräch aufzeichnen: § 201 StGB und die Einwilligung
Das Diktat des Schriftsatzes ist dein eigenes Wort. Sobald du die Besprechung mit dem Mandanten aufnimmst, zeichnest du „das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen“ auf; § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB stellt das ohne Befugnis unter Strafe. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages fassen zusammen: „Zunächst schließt ein Einverständnis der aufgenommenen Person bereits den Tatbestand des § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB aus.“ Das Einverständnis muss vor dem Start vorliegen und sich auf jede Person im Raum erstrecken, also auch auf Begleitpersonen oder die Gegenseite in einer Verhandlung.
Bei Telefonaten gilt dasselbe für die Gegenseite; die Datenschutzkonferenz verlangt, dass der Gesprächspartner „vor Beginn der beabsichtigten Aufzeichnung gefragt wird“ und mit einem „Ja“ oder einer aktiven Handlung zustimmt. Die Widerspruchslösung reicht nicht. Geräte mit Telefonaufnahme wie PLAUD Note Pro oder kiolo ändern an der Rechtslage nichts; sie machen die Aufnahme nur bequemer. Alle Konstellationen stehen auf Darf ich Gespräche aufnehmen?.
KI-Zusammenfassung von Besprechungen: Absatz 5 und das Einzelmandat
Wer eine Mandantenbesprechung aufnimmt und von einem KI-Dienst zusammenfassen lässt, nimmt eine Dienstleistung in Anspruch, die „unmittelbar einem einzelnen Mandat“ dient. Nach § 43e Abs. 5 BRAO braucht das die Einwilligung des Mandanten, zusätzlich zum Einverständnis in die Aufnahme selbst. Dazu kommt der Vertrag nach Absatz 3 mit dem KI-Anbieter. Die Datenschutzkonferenz hält in ihrer Orientierungshilfe zur KI fest, dass bei Cloud-Anwendungen „häufig ein Auftragsverarbeitungsverhältnis“ besteht und Anwendungen „vorzugswürdig“ sind, „die die Ein- und Ausgabedaten nicht zu Trainingszwecken verwenden“.
Rechne mit Fehlern im Protokoll. Dolev u. a. (2024) beschreiben für Whisper falsch erkannte Zahlen, Eigennamen und Fachbegriffe sowie in 4 von 16 untersuchten Gesprächen je einen nicht gesprochenen Satz. In einem Besprechungsprotokoll mit Fristen, Beträgen und Aktenzeichen ist jede dieser Fehlerarten folgenreich; lies das Protokoll gegen die Aufnahme, bevor es in die Akte geht. Mehr dazu auf Halluzinationen bei der Transkription und KI-Meeting-Protokoll.
Häufige Fragen
Darf ich als Anwalt einen Cloud-Dienst für Diktate nutzen?
Welche Spracherkennung kennt juristisches Vokabular?
Was kostet SpeechLive für die Kanzlei?
Darf ich das Mandantengespräch aufnehmen und per KI zusammenfassen lassen?
Reicht ein PIN-geschütztes Diktiergerät für das Mandatsgeheimnis?
Quellen
- § 43e BRAO – Inanspruchnahme von Dienstleistungen — Abruf 13.10.2026
- § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen — Abruf 13.10.2026
- § 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes — Abruf 13.10.2026
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 4, 6, 9, 13, 28, 44 ff. — Abruf 13.10.2026
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 7 - 3000 - 095/22 (Begriff des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, Einverständnis) — Abschluss 09.11.2022, Abruf 13.10.2026
- Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz, Version 1.0 — 06.05.2024, Abruf 13.10.2026
- Datenschutzkonferenz, Beschluss vom 23.03.2018 „Aufzeichnung von Telefongesprächen“ — Abruf 13.10.2026
- Dolev, Lutz, Aepli: „Does Whisper understand Swiss German? An automatic, qualitative, and human evaluation“, VarDial 2024 — arXiv:2404.19310
- Speech Processing Solutions, SpeechLive-Preisseite und SpeechMike Ambient PSM5000-Serie — Herstellerangabe, Abruf 13.10.2026
- Jurasoft, DictaNet Spracherkennung (Dragon-Basis, juristisches Vokabular, 30 Tage Test) — Herstellerangabe, Abruf 13.10.2026
- Nuance, Dragon Legal und Dragon Professional (deutsche Produktseiten) — Herstellerangabe, Abruf 13.10.2026
- Grundig Business Systems, Digta 7 Shopseite und Datenblatt HNE 6234/12.2024 — Herstellerangabe, Abruf 13.10.2026
- OM Digital Solutions, DS-9100 und ODMS Cloud Speech Recognition — Herstellerangabe, Abruf 13.10.2026
Gesetze, Behörden und Forschung verlinken wir; Herstellerangaben nennen wir mit Abrufdatum und kennzeichnen sie als solche. Andere Vergleichs- oder Ratgeberseiten zitieren wir nicht. Zuletzt geprüft: 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Weiterlesen
- Berufsgeheimnis und Diktat§ 203 StGB und § 43e BRAO ausführlich, mit Prüfschritten.
- Klassische DiktiergeräteSpeechMike, Digta 7, DS-9100: Formate, Verschlüsselung, Workflow.
- Gespräch aufnehmen: erlaubt?§ 201 StGB für Besprechung und Telefonat.
- ArztpraxisDieselbe Pflicht, zusätzlich § 393 SGB V für die Cloud.