Arztpraxis
Diktiergerät und KI-Dokumentation in der Arztpraxis: Arztbrief, Ambient-Scribe und § 203 StGB
Von Thomas Hoiboom · Stand 13.10.2026
Kurz gesagt
In der Praxis entscheidet nicht die Erkennungsrate, sondern der Datenweg: § 203 StGB verlangt einen zur Geheimhaltung verpflichteten Dienstleister, § 393 SGB V für Cloud-Lösungen einen Standort in der EU und ein C5-Typ-2-Testat. Das klassische Arztbrief-Diktat nimmt nur deine Stimme auf; die Ambient-Dokumentation zeichnet das Patientengespräch mit und braucht deshalb zusätzlich das Einverständnis des Patienten. Consumer-KI-Recorder erfüllen die Nachweise nach den veröffentlichten Angaben nicht.
Zwei Arbeitsweisen: Arztbrief-Diktat und Ambient-Dokumentation
Das klassische Diktat ist ein Monolog: Du sprichst den Arztbrief oder Befund nach dem Gespräch in ein Mikrofon, eine Spracherkennung oder eine Schreibkraft macht Text daraus. Aufgenommen wird nur deine Stimme, der Patient ist nicht mehr im Raum. Der Inhalt enthält trotzdem Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO und unterliegt der Schweigepflicht, deshalb gelten alle Regeln für den Dienstleister auch hier.
Die Ambient-Dokumentation ist etwas anderes: Ein Mikrofon hört das Anamnesegespräch mit, ein Sprachmodell erzeugt daraus die Dokumentation, zum Beispiel als SOAP-Notiz. Jetzt wird das Wort des Patienten aufgenommen. Damit kommen zwei weitere Fragen hinzu, die beim Monolog nicht gestellt werden: Ist die Aufnahme nach § 201 StGB befugt, und welche Information braucht der Patient nach der DSGVO? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat beides in ihrem PraxisWissen zur KI beantwortet, dazu weiter unten.
Was § 203 StGB vom Dienstleister verlangt
§ 203 Abs. 1 StGB stellt unter Strafe, wer „unbefugt ein fremdes Geheimnis“ offenbart, das ihm als Arzt „anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist“. Seit 2017 erlaubt Absatz 3, Geheimnisse gegenüber „sonstigen Personen“ zu offenbaren, „die an ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit mitwirken, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist“. Ein Transkriptions- oder Ambient-Dienst ist eine solche mitwirkende Person.
Die Gegenleistung steht in Absatz 4 Satz 2 Nr. 1: Bestraft wird auch, wer als Berufsgeheimnisträger „nicht dafür Sorge getragen hat, dass eine sonstige mitwirkende Person, die unbefugt ein fremdes … Geheimnis offenbart, zur Geheimhaltung verpflichtet wurde“. Übersetzt in die Praxis: Vor dem ersten Diktat muss der Anbieter sich dir gegenüber zur Geheimhaltung verpflichtet haben, und zwar einschließlich seiner Unterauftragnehmer (Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 2 Nr. 2). Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist ein zweites, eigenes Dokument; die KBV rät ausdrücklich, ihn „zusätzlich“ abzuschließen. Den Hintergrund erklärt die Seite Berufsgeheimnis und Diktat.
§ 393 SGB V: Cloud nur mit C5-Typ-2-Testat und Standort EU
Für Praxen gibt es seit 2024 eine eigene Cloud-Norm. § 393 Abs. 1 SGB V erlaubt Leistungserbringern, Sozial- und Gesundheitsdaten „auch im Wege des Cloud-Computing-Dienstes“ zu verarbeiten, „sofern die Voraussetzungen der Absätze 2 bis 4 erfüllt sind“. Absatz 2 begrenzt den Ort: „im Inland“, „in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union“ oder in einem Drittstaat mit Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO, „und sofern die datenverarbeitende Stelle über eine Niederlassung im Inland verfügt“.
Absatz 3 Nr. 2 verlangt „ein aktuelles C5-Testat der datenverarbeitenden Stelle im Hinblick auf die C5-Basiskriterien“; seit dem 1. Juli 2025 gilt laut Absatz 4 nur noch ein C5-Typ-2-Testat als aktuell. C5 ist der Kriterienkatalog des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik für Cloud-Anbieter; Typ 2 bescheinigt nicht nur die Eignung der Kontrollen, sondern ihre Wirksamkeit über einen Zeitraum. Für dich heißt das: Ein Anbieter, der weder Standort noch C5-Testat nennt, scheidet für Gesundheitsdaten aus, so gut seine Transkription auch sein mag.
KBV PraxisWissen KI: Information statt Einwilligung, aber offen aufzeichnen
Die KBV hat im Dezember 2025 ihr PraxisWissen „Künstliche Intelligenz“ aktualisiert. Zur Transparenz heißt es dort: „Die Nutzung von KI muss für Patienten transparent sein. In der Regel reicht eine Information aus, dass die Praxis KI-Systeme im Rahmen der Behandlung einsetzt.“ Und zur Einwilligung: „Eine datenschutzrechtliche Einwilligung des Patienten ist in der Regel nicht erforderlich – egal, ob es sich um ein KI-System zur Dokumentation von Gesprächen oder zur Therapieentscheidung handelt. Sie benötigen eine Einwilligung nur dann, wenn die verarbeiteten Daten nicht ausschließlich für die Versorgung des Patienten genutzt werden, sondern auch für das Training oder die Optimierung des KI-Systems oder für Forschungszwecke.“ Als Prüfpunkte für Cloud-Lösungen nennt die KBV das C5-Testat und den Ort der Datenverarbeitung „in der EU, einem EWR Land oder einem erlaubten Drittstaat“.
Die gemeinsamen Hinweise von Bundesärztekammer und KBV zur ärztlichen Schweigepflicht (Stand 01.10.2025) behandeln die Auftragsverarbeitung und die Datenschutz-Folgenabschätzung „bei der Verwendung neuer Technologien (z. B. Cloud Dienste)“; einen eigenen Abschnitt zu Spracherkennung oder Diktat enthalten sie nicht. Wir behaupten deshalb nicht, dass sich das Papier zu KI-Diktat äußert.
Anbieter für Praxen im Überblick
Die Tabelle führt nur, was die Anbieter selbst veröffentlichen. Mehrere nennen keinen Preis und verkaufen über Partner; Drittangaben aus Händler- oder Beraterseiten haben wir bewusst nicht übernommen.
| Lösung | Art | Preis laut Anbieter | Verarbeitungsort und Nachweise laut Anbieter | Test |
|---|---|---|---|---|
| CGM DokuAssistent | Ambient-Dokumentation, Echtzeit-Transkription, Freitext-Diktat | „Einführungspreise ab 49 € monatlich“ zzgl. MwSt., laut Buchungsseite je Behandler | „C5-zertifizierte Cloud-Infrastruktur“, DSGVO, keine Nutzung für KI-Training; Standort nicht genannt; 16 Sprachen, Dokumentation auf Deutsch | 1 Monat Probe-Abo |
| Tandem Health | Ambient-Dokumentation, über 130 Praxisverwaltungssysteme | Free 0 €; Pro 125 € je Nutzer und Monat zzgl. MwSt. (Jahreszahlung „−15 %“, Betrag nicht gelistet) | „Alle Daten werden innerhalb der EU gespeichert und verarbeitet“; Medizinprodukt Klasse IIa (MDR); ISO 27001, ISO 42001 | Free-Plan |
| medatixx x.scribe | Ambient-Dokumentation (mit Corti) für medatixx-Systeme | nicht auf der Produktseite veröffentlicht | „Die Server sind ausschließlich in der Europäischen Union gehostet“; DSGVO; Auftragsverarbeitung auf der Seite nicht erwähnt | 28 Tage kostenlos |
| Dragon Medical One / Dragon Copilot | Spracherkennung in jeder Anwendung, PowerMic Mobile; Copilot mit Ambient-Funktionen | nicht veröffentlicht (Vertrieb über Partner) | Hosting-Standort, DSGVO- und C5-Angaben stehen nicht auf der Microsoft-Produktseite; Dragon Copilot laut Seite in Deutschland verfügbar | nicht genannt |
| Solventum Fluency Direct | Spracherkennung direkt im KIS, Praxen und Kliniken | nicht veröffentlicht | „Der Betrieb findet 24/7 in der Cloud statt“, bis 30 Tage offline nutzbar; „nach den C5-Typ-2-Kriterien des BSI testiert“; Standort nicht genannt | nicht genannt |
| Philips SpeechMike Ambient PSM5000 | Tragbares Diktiermikrofon mit Ambient-KI (SOAP-Notizen, Übergaben) | UVP nicht veröffentlicht | Vier-Mikrofon-Array, bis 10 Stunden Aufnahme, verschlüsseltes Bluetooth LE mit Passkey; Partnerplattformen SpeechLive und Dragon; Verarbeitungsort nicht genannt | nicht genannt |
| Philips SpeechLive | Diktat-Workflow mit Schreibkraft oder Spracherkennung | Workflow Basic 10,90 €, Pro 14,50 € je Nutzer und Monat netto; Spracherkennung 24,90 € netto; Schreibservice Deutsch 3,19 € je Audiominute | „DSGVO-Konformität, MFA, lokales Hosting“; Rechenzentrum auf der Preisseite nicht genannt | 14 Tage, 200 Minuten Spracherkennung |
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Preise laut Herstellershop bzw. offizieller Preisseite, Stand 13.10.2026, in der Währung des Anbieters. Preise ohne Gewähr. Preise für Praxen sind Nettopreise. „Nicht genannt“ heißt: Die offizielle Seite enthält die Angabe nicht; wir haben nicht nachgefragt und ergänzen nichts.
Auffällig ist die Spanne der Nachweise. Tandem Health nennt einen EU-Standort, eine Medizinprodukte-Klasse und zwei ISO-Normen; CGM und Solventum verweisen auf C5, nennen aber keinen Standort; Microsoft veröffentlicht für Dragon Medical One auf der deutschen Produktseite weder Standort noch Zertifikat. Partner-Flyer sprechen von Azure-Rechenzentren in Deutschland, das ist jedoch eine Händlerangabe, keine Herstellerseite. Frage den Anbieter vor Vertragsschluss schriftlich nach C5-Typ-2-Testat, Standort und der Verpflichtung nach § 203 StGB; die Antwort gehört in die Akte.
Warum Consumer-KI-Recorder für Patientengespräche heikel sind
Geräte wie PLAUD Note Pro, soundcore Work oder HiDock P1 sind für Meetings und Interviews gebaut. Für die Praxis fehlen ihnen drei Dinge, die § 203 StGB und § 393 SGB V verlangen: ein nachgewiesener Standort in der EU, ein C5-Typ-2-Testat und eine Verpflichtung zur Geheimhaltung gegenüber dir als Berufsgeheimnisträger. Keiner der Hersteller in unserem Datensatz weist eine solche Verpflichtung auf seinen Seiten aus; das ist eine Feststellung über die veröffentlichten Angaben, kein Urteil über die Produkte.
Beim Verarbeitungsort widerspricht sich PLAUD selbst: Das Trust Center nennt Rechenzentren „in the US, Europe (Frankfurt), Singapore, and Japan“, die Partner-Datenschutzseite spricht von Daten „stored exclusively on servers located within the United States“ (AWS Oregon). Welche Aussage für Kunden in Deutschland gilt, lässt sich aus den Seiten nicht ablesen. soundcore nennt die Cloud-Region nicht, HiDock veröffentlicht zum Serverstandort nichts. kiolo verspricht Transkription „auf EU-Servern in Frankfurt“, nennt aber weder Hosting-Anbieter noch Auftragsverarbeitungsvertrag, und das Gerät ist am Stichtag nur vorbestellbar. Für Gesundheitsdaten reicht keine dieser Angaben; Hintergründe zur Cloud-Verarbeitung stehen auf KI-Transkription und Datenschutz.
Checkliste vor der Einführung
- Schriftliche Bestätigung des Anbieters zu Standort (Inland, EU oder Angemessenheitsstaat mit Niederlassung im Inland) und aktuellem C5-Typ-2-Testat nach § 393 SGB V.
- Verpflichtung zur Geheimhaltung nach § 203 Abs. 4 StGB, einschließlich der Unterauftragnehmer, als eigenes Dokument.
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO; Ausschluss der Nutzung von Eingabedaten zum Training, wie die Datenschutzkonferenz es als „vorzugswürdig“ bezeichnet.
- Patienteninformation nach Art. 13 DSGVO und KBV-Hinweis: sichtbarer Hinweis, dass die Praxis KI zur Dokumentation einsetzt; bei Ambient-Aufnahme offenes Vorgehen und Möglichkeit zum Widerspruch.
- Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen; BÄK und KBV nennen Cloud-Dienste als Beispiel für neue Technologien.
- Prüfroutine für Transkripte festlegen: Medikamentennamen, Dosierungen und Zahlen gegen die Aufnahme lesen, bevor der Brief die Praxis verlässt. Warum das nötig ist, erklärt Halluzinationen bei der Transkription.
Häufige Fragen
Darf ich das Patientengespräch mit einem KI-Tool aufzeichnen?
Was ist ein C5-Typ-2-Testat und warum brauche ich es?
Was kostet KI-Dokumentation in der Praxis?
Reicht der Auftragsverarbeitungsvertrag, oder brauche ich mehr?
Kann ich PLAUD Note oder ein ähnliches Gerät in der Praxis nutzen?
Quellen
- § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen — Abruf 13.10.2026
- § 393 SGB V – Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten im Wege des Cloud-Computing — Abruf 13.10.2026
- § 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes — Abruf 13.10.2026
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 4, 6, 9, 13, 28, 44 ff. — Abruf 13.10.2026
- KBV PraxisWissen „Künstliche Intelligenz – Hinweise zum Einsatz in Praxen“ — Stand Dezember 2025, Abruf 13.10.2026
- Bundesärztekammer / KBV, Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis — Stand 01.10.2025, Abruf 13.10.2026
- Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz, Version 1.0 — 06.05.2024, Abruf 13.10.2026
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 7 - 3000 - 095/22 (Begriff des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, Einverständnis) — Abschluss 09.11.2022, Abruf 13.10.2026
- CompuGroup Medical, CGM DokuAssistent (Preise, C5, Sprachen) — Herstellerangabe, Abruf 13.10.2026
- Tandem Health, Preise und Produktseite (EU-Standort, Medizinprodukt IIa, ISO 27001/42001) — Herstellerangabe, Abruf 13.10.2026
- medatixx, „KI in der Praxis“ (x.scribe, EU-Hosting, 28 Tage Test) — Herstellerangabe, Abruf 13.10.2026
- Microsoft, Dragon Medical One und Dragon Copilot, deutsche Produktseiten — Herstellerangabe, Abruf 13.10.2026
- Solventum, Fluency Direct (Cloud-Betrieb, C5-Typ-2, Offline bis 30 Tage) — Herstellerangabe, Abruf 13.10.2026
- Speech Processing Solutions, Philips SpeechMike Ambient PSM5000-Serie und SpeechLive-Preisseite — Herstellerangabe, Abruf 13.10.2026
- PLAUD, Trust Center und Partner-Datenschutzseite (Rechenzentren, Serverstandort) — Herstellerangabe, Abruf 13.10.2026
- soundcore, HiDock, kiolo: Produkt- und Sicherheitsseiten (Verarbeitungsort) — Herstellerangabe, Abruf 13.10.2026
Gesetze, Behörden und Forschung verlinken wir; Herstellerangaben nennen wir mit Abrufdatum und kennzeichnen sie als solche. Andere Vergleichs- oder Ratgeberseiten zitieren wir nicht. Zuletzt geprüft: 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Weiterlesen
- Berufsgeheimnis und Diktat§ 203 StGB, § 43e BRAO und § 393 SGB V im Zusammenhang.
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